Preisübersicht:
Abrechnung des Entlastungsbeitrages nach § 45 b SGB XI in Höhe von monatl 125,00€ und § 45a SGB XI in Höhe von maximal 40% der Sachleistung und der stundenweise Verhinderungspflege mit den Pflegekassen möglich:
Rechnerisch erhalten Sie bei 125,00€ Leistung für 4 Stunden. Leistungen an Sa/So/Feiertag und ab 20:00 reduzieren sich entsprechend.